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Reisebestimmungen

Gilt für Reisen, die ab dem 11. November 2024 gebucht werden

Reisebestimmungen

Gültig für Reisen, die ab dem 11. November 2024 gebucht werden

Die nachstehenden Bestimmungen wurden von Reiseveranstaltern in Dänemark ausgearbeitet und gelten für die Mitglieder des Verbandes. Sie wurden in Übereinstimmung mit dem „Gesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen“ erstellt, das zusammen mit anderen dänischen Rechtsvorschriften den Kauf der Reise und mögliche Ansprüche gegen den Reiseveranstalter regelt.

Diese Bestimmungen gelten für die Kombination von Reiseleistungen, die als Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 bezeichnet wird.

Die Reise unterliegt allen EU-Rechten für Pauschalreisen. Dies bedeutet unter anderem, dass Højmark Rejser für die korrekte Durchführung der gesamten Pauschalreise verantwortlich ist.

Højmark Rejser hat darüber hinaus den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz eingerichtet, um deine Zahlungen zu erstatten und, falls die Pauschalreise eine Beförderung umfasst, deine Rückreise im Falle einer Insolvenz oder eines Konkurses sicherzustellen. Diese Absicherung erfolgt über den Reisegarantiefonds, Haldor Topsøes Allé 1, st., Bygning 91, 2800 Kgs. Lyngby. Mitgliedsnummer 1226.

Für die Reise gelten zudem die nachstehenden Bestimmungen. Die kursiv hervorgehobenen Abschnitte kennzeichnen Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen des Verbandes der dänischen Reiseveranstalter.

Højmark Rejser vermittelt Skireisen im Namen von SkiTravelGroup AG unter den folgenden Bedingungen.

Pkt. 1 - Buchung der Reise

Die Buchung der Reise sowie die damit verbundenen Informationen und Bedingungen sind für den Reiseveranstalter und den Kunden bindend, sobald die Anzahlung und/oder der gesamte Reisepreis fristgerecht eingezahlt wurde. Mit der Zahlung gilt als Voraussetzung, dass der Kunde die angegebenen Informationen und Bedingungen der Reise akzeptiert, darunter auch diese allgemeinen Bestimmungen für den Kauf und die Teilnahme an Pauschalreisen sowie die Reiseinformationen des Veranstalters.

Der auf dem Reisedokument zuerst angegebene Name oder der als Zahlender registrierte Kunde gilt als Inhaber der Reise. Nur diese Person kann Änderungen vornehmen oder die Reise stornieren. Jegliche Korrespondenz, Anfragen oder Rückerstattungen vom Reiseveranstalter erfolgen an diese Person.

Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben auf dem Reisedokument und alle weiteren Informationen unverzüglich zu überprüfen. Fehler müssen so schnell wie möglich gemeldet werden. Änderungen können mit einer Gebühr oder einer Neubuchung verbunden sein.

Die Namen auf dem Reisedokument müssen immer mit dem Reisepass übereinstimmen und mindestens den ersten Vornamen sowie den Nachnamen enthalten.

Da Reiseinformationen bevorzugt per SMS oder E-Mail versendet werden, ist es besonders wichtig, dass diese Daten bei der Buchung korrekt angegeben und bei Bedarf aktualisiert werden.

Pkt. 2 - Reisepreis

Der Reisepreis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben:

  1. Unterbringung im Doppelzimmer oder Appartement
  2. Eventuelle Verpflegung laut Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung

Nicht im Reisepreis enthalten:

  • Lokale Tourismusabgaben (direkt im Hotel zu zahlen)
  • Kautionen, lokale Gebühren, Endreinigung, Eintritte und Abgaben, die nicht im Buchungszeitpunkt erhoben werden können
  • Persönliche Ausgaben wie Pass, Visum, Impfungen und Versicherungen
  • Sonderleistungen wie Spa- oder Fitnesseinrichtungen, die vor Ort zusätzlich bezahlt werden müssen

Die Reisedauer wird vom Abreisetag bis zum Rückreisetag berechnet, auch wenn eine Reise am Abend beginnt oder am Morgen endet. Dies bedeutet, dass nicht immer volle Tage als Reisezeit gelten.

Die Preise können laufend angepasst werden, abhängig von Angebot und Nachfrage. Der endgültige Preis ist auf dem Reisedokument vermerkt.

Pkt. 3 - Zahlung und Preisänderungen

  • Winterreisen (1. November - 30. April): Anzahlung 260 € pro Person
  • Sommerreisen (1. Mai - 30. Oktober): Anzahlung 130 € pro Person
  • Ggf. ist die die Reiserücktrittsversicherung mit 35 € pro Person mit der Anzahlung zu bezahlen

Wenn nicht anders angegeben, müssen die Anzahlung und eine eventuelle Rücktrittsversicherung spätestens 7 Tage nach Buchung der Reise bezahlt werden.

Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen weniger als 60 Tage vor Abreise ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 3 Tagen zu zahlen. Bei Buchungen weniger als 3 Tage vor Abreise ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, hat der Reiseveranstalter das Recht, die Reise ohne Vorankündigung zu stornieren.

Die Zahlung für den Urlaub kann entweder per Kreditkarte (VISA oder MasterCard) oder per Überweisung auf unser Konto erfolgen. Bitte gib die Reservierungsnummer an – alle Gebühren trägt der Kunde. Die Restzahlung kann nicht im Hotel erfolgen.

Bank; Ringkjobing Landbobank A/S

SWIFT: RINGDK22

 IBAN: DK6476700011086802 (SkiTravelGroup AG)

Alle Preise sind in EUR angegeben.

Pkt. 4 – Änderung und Stornierung vor der Abreise

  1. Änderungen durch den Reiseveranstalter

Sollte der Reiseveranstalter vor Beginn der Pauschalreise gezwungen sein, ein wesentliches Merkmal der Reiseleistung erheblich zu ändern, kann der Reisende entweder die Änderung akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Gebühren anfallen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich, klar und verständlich über die vorgeschlagenen Änderungen und deren Auswirkungen auf den Reisepreis zu informieren. Darüber hinaus muss dem Reisenden eine angemessene Frist zur Entscheidung eingeräumt werden. Wird der Reiseveranstalter innerhalb dieser Frist nicht benachrichtigt, gilt die Änderung als akzeptiert.

Zusätzlich kann der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Ersatz-Pauschalreise anbieten.

Akzeptiert der Reisende die vorgeschlagenen Änderungen oder eine Ersatzreise mit geringerer Qualität oder geringerem Wert, hat er Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

Falls der Reisende sich für den Rücktritt vom Vertrag entscheidet, hat er Anspruch auf die vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen, ohne unangemessene Verzögerung und spätestens 14 Tage nach Vertragsauflösung.

Darüber hinaus kann der Reisende unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung für finanzielle Verluste haben, es sei denn, diese sind auf eigenes Verschulden oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen.

Der Reiseveranstalter kann den Vertrag über eine Pauschalreise kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Reisende muss spätestens informiert werden:

  1. 20 Tage vor Reisebeginn, wenn die Reise länger als 6 Tage dauert.
  2. 7 Tage vor Reisebeginn, wenn die Reise zwischen 2 und 6 Tagen dauert.
  3. 48 Stunden vor Reisebeginn, wenn die Reise weniger als 2 Tage dauert.

Zusätzlich kann der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert wird und den Reisenden hierüber unverzüglich vor Reisebeginn informiert.

In diesen Fällen hat der Reisende Anspruch auf die vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragskündigung. Dies gilt jedoch nicht für eine etwaige Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung, da es sich hierbei um eine gesonderte Vereinbarung handelt, die bereits beim Kauf der Pauschalreise in Kraft tritt.

Der Reisende hat keinen Anspruch auf weitere Entschädigung.

Möchte der Kunde aufgrund der Änderung Ansprüche geltend machen, muss er den Reiseveranstalter so schnell wie möglich benachrichtigen, nachdem er über die Änderung oder Stornierung informiert wurde. Unterbleibt diese Mitteilung, kann dies Auswirkungen auf die Bearbeitung des Anspruchs haben.

  1. Änderungen und Stornierungen auf Veranlassung des Kunden
  • Änderungen

Wenn der Kunde nach Zahlung der Anzahlung und/oder des Reisepreises Änderungen hinsichtlich des Abfahrtsortes, des Reisedatums, des Reiseziels, des Hotels oder der Reiseteilnehmer wünscht und der Reiseveranstalter bestätigt, dass diese Änderung möglich ist, gelten folgende Regeln:

Änderungen, die dem Reiseveranstalter spätestens 14 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Reisedatum mitgeteilt und von ihm bestätigt werden, unterliegen einer Änderungsgebühr. Diese Gebühr richtet sich nach dem Mehraufwand und den zusätzlichen Kosten, die durch die Änderung entstehen, beträgt jedoch mindestens 70 € pro Person.

Änderungen von Zusatzleistungen wie Skiverleih, Skischule oder Skipass sind ab 14 Tage vor der Abreise nicht mehr möglich und können nicht storniert werden.

Falls der Reisende Änderungen wünscht, die innerhalb des bestehenden Vertrags nicht umgesetzt werden können, gilt die Änderung – sofern der Reisende weiterhin darauf besteht – als Stornierung der ursprünglichen Pauschalreise gemäß Abschnitt 6.2 und erfordert eine neue Buchung.

Eventuelle Preisunterschiede zwischen der ursprünglichen Buchung und der neuen Reise werden dem Kunden entweder in Rechnung gestellt oder erstattet.

Die Änderungsgebühr muss sofort oder unmittelbar nach der Änderung bezahlt werden, sodass mindestens die volle Anzahlung der Reise entrichtet wurde.

Bei Änderungen einer Reise, für die eine Ermäßigung für die 3., 4., 5. oder 6. Person gewährt wurde oder bei der ein Einzelzimmerzuschlag bzw. ein Zuschlag für die Alleinnutzung eines Doppelzimmers berechnet wurde, siehe Abschnitt 2c.

2) Stornierung

2a) Stornierung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht, die Reise vor der Abreise zu stornieren. Der Reiseveranstalter kann in diesem Fall eine angemessene, standardisierte Stornogebühr verlangen, die unter Berücksichtigung des Stornierungszeitpunkts und der Art der Pauschalreise festgelegt wird, jedoch mindestens die geleistete Anzahlung beträgt. Der Kunde wird sowohl vor als auch bei Vertragsabschluss über diese Bedingungen informiert.

Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Abreise verliert der Reisende die gezahlte Anzahlung und eine eventuelle Rücktrittsversicherung.

Erfolgt die Stornierung zwischen 60 und 14 Tagen vor dem in den Reisedokumenten angegebenen Abreisedatum, hat der Reiseveranstalter das Recht, 50 % des gesamten Reisepreises sowie die Anzahlung einzubehalten.

Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor der Abreise, ist der Reiseveranstalter berechtigt, 100 % des gesamten Reisepreises als Stornogebühr zu berechnen. In diesem Fall ist es nicht möglich, einzelne Bestandteile der Reise – wie Skipass, Skischule oder Skiverleih – abzuziehen.

Der Reisende kann auf Wunsch eine Begründung für die Höhe der Stornogebühr erhalten.

2b) Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Der Reisende kann eine Reise auch stornieren, wenn innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung der Reisenden erheblich beeinträchtigen.

Wenn das Außenministerium, das Statens Serum Institut oder eine andere zuständige Behörde von Reisen in das betreffende Gebiet während des gebuchten Reisezeitraums abrät, gelten die Bedingungen für eine kostenfreie Stornierung in der Regel als erfüllt. Dies gilt ebenfalls, wenn das Ereignis objektiv und ausreichend dokumentiert ist.

Die Stornierungsregelung kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über das betreffende Ereignis informiert war oder wenn dieses allgemein bekannt war.

Bei einer Stornierung aus diesen Gründen hat der Reisende Anspruch auf vollständige Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen. Dies gilt jedoch nicht für eine etwaige Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung, da es sich hierbei um eine gesonderte Vereinbarung handelt, die bereits mit dem Kauf der Pauschalreise in Kraft tritt.

Die Rückerstattung erfolgt unverzüglich und spätestens 14 Tage nach der Stornierung durch den Reisenden.

2c) Stornierung von ermäßigten Reisen

Falls eine bereits vollständig bezahlte Reise mit einer Ermäßigung für die 3., 4., 5. oder 6. Person storniert oder geändert wird, erfolgt die Rückerstattung abzüglich des Rabatts für die jeweilige zusätzliche Person sowie anderer Abzüge und Gebühren.

Falls die Reise noch nicht vollständig bezahlt wurde, erhöht sich der Preis für die verbleibenden Reisenden um den Betrag des gewährten Rabatts.

Das Gleiche gilt, wenn eine Stornierung oder Änderung dazu führt, dass der Kunde ein Einzelzimmer oder ein Doppelzimmer zur Alleinnutzung buchen muss.

Für Gruppenreisen können gesonderte Regelungen zur Änderung und Stornierung gelten.

3) Übertragung der Reise auf eine andere Person

Der Reisende kann die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Vertragsbedingungen erfüllt und der Reiseveranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn über die Übertragung informiert wird.

Sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die übernehmende Person haften gemeinsam für die Zahlung ausstehender Beträge sowie für alle angemessenen und nachweisbaren Kosten, die durch die Übertragung entstehen.

Versicherungen können nicht auf andere übertragen werden.

3a) Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen allen Reisenden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die Versicherung kostet EUR 35,– pro Person und wird direkt im Buchungsprozess ausgewählt und gemeinsam mit der Anzahlung bezahlt.

Die Reiserücktrittsversicherung greift im Falle einer akuten Krankheit oder eines Unfalls, der die Reise verhindert, sowie im Todesfall der versicherten Person oder eines nahen Familienangehörigen.

Die Reiserücktrittsversicherung muss immer bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden und kann nicht nach der Zahlung einer Anzahlung abgeschlossen werden.

Pkt. 5 – Pflichten und Verantwortung des Reiseveranstalters nach Reiseantritt

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise in Übereinstimmung mit dem Angebotsmaterial, der Website und den Reisedokumenten durchzuführen. Diese Verpflichtung umfasst alle in der Vereinbarung enthaltenen Leistungen, auch solche, die von Drittanbietern erbracht werden.

Die Angaben im Angebotsmaterial und auf der Website sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch das Recht vor, Informationen im Angebotsmaterial und auf der Website vor Vertragsabschluss zu ändern, sofern der Kunde vor Abschluss der Reisevereinbarung deutlich auf diese Änderungen hingewiesen wird.

Falls besondere Vereinbarungen zwischen dem Reisebüro und dem Reisenden getroffen wurden, die von den Angaben im Angebotsmaterial oder auf der Website abweichen, sind diese nur gültig, wenn sie auf den Reisedokumenten vermerkt oder anderweitig klar dokumentiert sind.

Pkt. 5.1 Mängel bei der Pauschalreise

Ein Mangel an der Reise liegt vor, wenn der Reisende die vereinbarten Leistungen gemäß Angebotsmaterial, Website oder speziellen Vereinbarungen mit dem Reiseveranstalter nicht erhält oder wenn diese Leistungen von minderer Qualität sind als vereinbart oder zugesichert.

Kleinere Unregelmäßigkeiten, die als unerheblich gelten, werden nicht als Mangel betrachtet.

Der Reiseveranstalter hat das Recht, geplante Ausflüge abzusagen, falls die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Es gilt nicht als Mangel, wenn die Wetter- und Temperaturbedingungen am Reiseziel von den üblichen Bedingungen abweichen. Ebenso gelten Lärmbelästigungen durch die Umgebung oder andere Gäste nicht als Mangel.

Der Reiseveranstalter leistet keine Entschädigung für Unannehmlichkeiten aufgrund von Versorgungsunterbrechungen in Hotels, wie z. B. vorübergehende Ausfälle von Warmwasser, Heizung oder Klimaanlage.

Auch wenn Swimmingpools oder ähnliche Einrichtungen aufgrund notwendiger Reparatur- oder Wartungsarbeiten vorübergehend nicht nutzbar sind, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Schließlich übernimmt der Reiseveranstalter keine Verantwortung für Informationen, die in den eigenen Broschüren oder auf den Websites der Hotels enthalten sind.

Falls der Reisende einen Mangel an der Pauschalreise geltend machen möchte, muss er den Reiseveranstalter so schnell wie möglich darüber informieren, nachdem er den Mangel festgestellt hat.

Sollten die lokalen Gesundheitsbehörden aufgrund von Krankheit, Epidemien o. Ä. entscheiden, dass der Reisende während eines Teils des Aufenthalts in seinem Zimmer oder Hotel bleiben muss, wird dies nicht als Mangel betrachtet, für den der Reiseveranstalter haftet oder eine Entschädigung leisten muss. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anordnung auf den Reisenden selbst oder auf andere Umstände zurückzuführen ist.

Ebenso haftet der Reiseveranstalter nicht für zusätzliche Kosten für verlängerte Unterbringung, Verpflegung oder eine spätere Rückreise, falls die Vorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörden dies erfordern.

Der Reiseveranstalter ist jedoch verpflichtet, in solchen Situationen die notwendige Unterstützung und praktische Hilfe zu leisten.

5.1.1. Behebung von Mängeln

Ist die Pauschalreise mangelhaft, kann der Reisende verlangen, dass der Reiseveranstalter den Mangel beseitigt, es sei denn, dies ist unmöglich oder würde den Reiseveranstalter unverhältnismäßige Kosten in Anbetracht des Mangels und des Werts der betroffenen Reiseleistungen verursachen.

Hat der Reisende einen Anspruch auf Behebung des Mangels und kommt der Reiseveranstalter dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, die der Reisende gesetzt hat, kann der Reisende den Mangel selbst beheben und die notwendigen Kosten für die Behebung vom Reiseveranstalter erstattet bekommen.

Der Reisende ist nicht verpflichtet, eine Frist zu setzen, wenn der Reiseveranstalter die Mängelbeseitigung ablehnt oder wenn eine sofortige Behebung erforderlich ist.

Falls eine Behebung des Mangels nicht möglich ist, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Minderung des Reisepreises oder unter bestimmten Umständen auf eine Entschädigung für unmittelbare und nachweisbare finanzielle Verluste.

5.1.2. Alternative Reiseleistungen

Falls ein wesentlicher Teil der vereinbarten Reiseleistungen nicht erbracht werden kann, muss der Reiseveranstalter dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten alternative Reiseleistungen von gleicher oder höherer Qualität anbieten, sofern solche in seinem Angebot vorhanden sind.

Falls die angebotenen Alternativen eine geringere Qualität als die ursprünglich gebuchte Pauschalreise haben, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung, es sei denn, die Minderung ist auf das eigene Verschulden des Reisenden zurückzuführen.

Der Reisende kann die angebotenen alternativen Reiseleistungen nur ablehnen, wenn diese keine angemessene Alternative zur ursprünglichen Buchung darstellen oder die angebotene Preisminderung unzureichend ist.

Falls der Reiseveranstalter keine Alternativen anbieten kann oder der Reisende die angebotenen Alternativen aufgrund unzureichender Qualität ablehnt, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung und ggf. auf eine Entschädigung für direkte finanzielle Verluste.

5.1.3. Internationale Übereinkommen

Wenn die Haftung eines Dienstleisters, der eine Reiseleistung erbringt, durch internationale Konventionen begrenzt ist, die für die EU verbindlich sind, gelten dieselben Einschränkungen auch für die Haftung des Reiseveranstalters.

Gibt es keine derartigen Einschränkungen, kann die Entschädigung, die der Reiseveranstalter zu zahlen verpflichtet ist, in den Bedingungen der Pauschalreise festgelegt werden. Allerdings darf die Entschädigungssumme nicht auf weniger als das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise begrenzt werden.

Eine Entschädigung für Personenschäden oder Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, kann nicht eingeschränkt werden.

Hat der Reisende bereits eine Entschädigung oder eine anteilige Preisminderung nach anderen Vorschriften erhalten, wird dieser Betrag von der Entschädigung oder Preisminderung abgezogen, die gemäß dem Pauschalreiserecht gewährt wird.

Alle in den Angebotsunterlagen, auf der Website und in den Reisedokumenten angegebenen Ankunftszeiten sind als Richtwerte zu verstehen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Verluste oder Unannehmlichkeiten, die durch geringfügige Abweichungen von den angegebenen Ankunftszeiten entstehen.

Pkt. 6 – Pflichten und Verantwortung des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, die Anweisungen des Reiseveranstalters zu befolgen.

Der Reisende muss die Verhaltensregeln für Unterkünfte und Reiseziele einhalten.

Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen diese Regeln können zur Ausschließung von der Reise und/oder der Unterkunft führen. In diesem Fall muss der Reisende für die weitere Reise und Rückreise selbst aufkommen.

Der Reisende muss sich selbstständig versorgen können oder mit einer Person reisen, die die notwendige persönliche Unterstützung leisten kann.

Der Reisende haftet gemäß den allgemeinen Schadensersatzregeln für Schäden, die er an Eigentum von Mitreisenden, dem Reiseveranstalter, Reiseleitern oder Hotels verursacht.

Der Reisende trägt die eigene Verantwortung für mitgeführte Wertsachen und Bargeld und deren sichere Verwahrung während der Reise.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für verlorene Wertgegenstände, auch nicht in Hotel-Safes oder anderen Einrichtungen wie Skikellern oder Gepäckaufbewahrungen.

Der Reisende ist für die Gültigkeit seines Reisepasses, Visums, (Reise-) Versicherungen, Einreisegenehmigungen und erforderlicher Impfungen selbst verantwortlich.

Es liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reisenden, sich über Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen vor und während der Reise zu informieren.

Wichtiger Hinweis:

  • Informationen über gesundheitliche Maßnahmen und Einreisebestimmungen sind kein integraler Bestandteil der Pauschalreise, sodass der Reiseveranstalter nicht haftet, wenn ein Reisender die jeweiligen Anforderungen nicht erfüllt.
  • Weitere Informationen erhalten Reisende beim Robert Koch Institut.
  • Reisende mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen sich bei den zuständigen Botschaften und dem Robert Koch Institut über die für sie geltenden Bestimmungen informieren.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Kosten, die dem Reisenden aufgrund einer fehlenden oder ungültigen Einreisegenehmigung entstehen, es sei denn, dies ist nachweislich auf eine fehlerhafte Information durch den Reiseveranstalter zurückzuführen.

Der Reisende ist ebenfalls selbst verantwortlich für die Folgen von Krankheiten, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen während der Reise.

Der Reisende muss für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder spezielle Rücktransporte selbst aufkommen.

Der Reisende ist verpflichtet, sich bei der lokalen Vertretung des Reiseveranstalters oder durch Aushänge im Hotel über die Rückreisezeiten zu informieren, insbesondere bei möglichen Änderungen der Abflugzeit.

Falls der Reisende die Reise frühzeitig abbrechen und eigenständig nach Hause reisen möchte, ohne vorherige Absprache mit dem Reiseveranstalter, trägt er selbst alle anfallenden Kosten.

Es erfolgt keine Rückerstattung für nicht genutzte Teile der Reise oder des Aufenthalts.

Pkt. 7 – Unterstützung durch den Reiseveranstalter

Gerät ein Reisender während der Reise in Schwierigkeiten, muss der Reiseveranstalter unverzüglich angemessene Unterstützung leisten. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung von Informationen über medizinische Hilfe, lokale Behörden und konsularische Unterstützung sowie die Hilfe bei Fernkommunikation und alternativen Reisearrangements.

Falls die Schwierigkeiten auf das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Gebühr für seine Unterstützung zu erheben. Diese Gebühr darf die tatsächlichen Kosten des Reiseveranstalters nicht übersteigen.

Verlorene Gegenstände müssen unmittelbar nach der Rückkehr nachgefragt werden. Zur Deckung der Kosten für Verwaltung, Versand usw. kann der Reiseveranstalter eine Gebühr erheben – diese wird unabhängig davon berechnet, ob der verlorene Gegenstand gefunden wird oder nicht.

Pkt. 8 – Reklamationen

Reklamationen müssen so schnell wie möglich gegenüber dem Personal des Reiseveranstalters am Urlaubsort geltend gemacht werden, damit eine Lösung vor Ort gefunden werden kann.

Das Versäumnis, eine Reklamation umgehend zu melden, kann sich auf die Bearbeitung des Anspruchs auswirken. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter grob fahrlässig oder in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder wenn der Anspruch auf Personenschäden basiert.

Der Reisende wird gebeten, sich eine schriftliche Bestätigung der Reklamation vom Reiseveranstalter geben zu lassen, um eine spätere Bearbeitung zu erleichtern.

Falls der Mangel nicht während der Reise behoben werden konnte, sollte die Reklamation schriftlich und spätestens innerhalb von vier Wochen nach Reiseende an den Reiseveranstalter gesendet werden, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.

Reklamationen können an info@hojmark.de gesendet werden.

Falls keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, kann der Fall an die Pauschalreise-Beschwerdestelle (Pakkerejse-Ankenævnet), Haldor Topsøes Allé 1, st., Bygning 91, 2800 Kgs. Lyngby, Tel.: 45461100 weitergeleitet werden.

Alternativ kann der Fall vor einem dänischen Gericht oder einem Schiedsgericht verhandelt werden.

Reisende sollten alle relevanten Unterlagen und Informationen zu ihrer Reise aufbewahren, falls sie später eine Reklamation gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen möchten.

Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Druckfehler oder Änderungen.

Der Reiseveranstalter ist jedoch verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, falls ein Reisender einen finanziellen Verlust aufgrund technischer Fehler im Buchungssystem erleidet – es sei denn, der Fehler wurde durch den Reisenden selbst oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht.

Pkt. 9 – Aktivitäten und Veranstaltungen am Reiseziel

Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung, falls Teile eines Skigebiets aufgrund von zu wenig oder zu viel Schnee, Lawinengefahr, starkem Wind oder ähnlichen Bedingungen geschlossen werden.

Die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko.

Der Reiseveranstalter ist nicht verantwortlich für Beschränkungen in Restaurants, Geschäften oder beim Après-Ski, die von lokalen Behörden auferlegt werden.

Pkt. 10 – Unterkunft

Die Zimmer oder Apartments stehen in der Regel ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung.

Am Abreisetag müssen die Zimmer oder Apartments bis 10:00 Uhr verlassen werden.

In einigen Hotels oder Resorts kann es zu unterschiedlichen Zimmertypen kommen – dies berechtigt jedoch nicht zu einer Rückerstattung.

Viele Unterkünfte bieten kostenloses WLAN an, aber bitte beachtet, dass die Verbindung instabil sein kann.

Schwankende Internetqualität stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Falls ein Zimmer mit Zusatzbetten gebucht wurde und diese nicht genutzt werden, behalten sich das Hotel oder der Reiseveranstalter das Recht vor, den Zimmertyp vor der Ankunft zu ändern.

Beispiel:
Falls ein Doppelzimmer mit Zustellbett für drei Personen gebucht wurde, aber nur zwei Personen auf der Buchung stehen, kann das Hotel das Zimmer in ein normales Doppelzimmer ohne Zustellbett umwandeln.

Falls der Reisende dennoch das Zustellbett nutzen möchte, muss dies separat bezahlt werden.

  • Vollpension (1/1): beginnt mit Abendessen am Anreisetag und endet mit Mittagessen am Abreisetag.
  • Halbpension (1/2): beginnt mit Abendessen am Anreisetag und endet mit Frühstück am Abreisetag.
  • Inklusive Frühstück: beginnt mit Frühstück am zweiten Aufenthaltstag und endet mit Frühstück am Abreisetag.

Besondere Wünsche zu bestimmten Apartments oder Hotelzimmern, deren Lage oder nebeneinanderliegenden Zimmern werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert werden.

Pkt. 11 – Datenschutzrichtlinie

Persönliche Daten des Karteninhabers, Buchenden und Mitreisenden werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erbringung der gebuchten Reiseleistungen erforderlich (z. B. Skiverleih, Hotel usw.).

Pkt. 12 – Versand von Serviceinformationen

Mit dem Kauf einer Reise bei Højmark Rejser erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Kundenservice 2-3 E-Mails vor der Reise und 3-5 SMS während der Reise versendet.

Hinweis: Dies gilt nicht für Newsletter.

Pkt. 13 – Vertragsabschluss

Reiseveranstalter:
SkiTravelGroup AG, Sennweidstrasse 43, 6312 Steinhausen, Schweiz

Vermittlung durch:
Højmark Rejser A/S, Vasevej 37, 6960 Ringkøbing, Dänemark
Tel.: +43 720817400
E-Mail: info@hojmark.de
CVR-Nr. (Dänische Handelsregisternummer): 20898909

Der Vertrag über die Reise wird direkt zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden auf Grundlage der oben genannten Bedingungen abgeschlossen.